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Marktplatz 1, 74564 Crailsheim 07951 9595823 info@ratskeller-crailsheim.de

Vermietung

Wer kann mieten?

Wer kann mieten?  
  • Mitgliedsvereine des Stadtjugendring Crailsheim e.V.
  • Crailsheimer Vereine / Kleinkunstinitiativen
  • Städtischen Institutionen und Ressorts
  • (Ehemaligen) Teammitglieder des Ratskellers und Vorstände des Stadtjugendring Crailsheim e.V.

 

Wichtiges zur Terminvergabe:

Unsere Mitgliedsvereine und gemeinnützige Vereine und Organisationen werden bevorzugt behandelt. 

Da der Ratskeller Crailsheim hauptsächlich ein Raum für Jugendliche von Jugendlichen sein soll, werden die Veranstaltungen vom Vorstand des Stadtjugendring Crailsheim e.V. in ein ausgewogenes Verhältnis gesetzt. Bevor vom Stadtjugendring Vermietungen gestattet werden, haben Jugendveranstaltungen immer Vorrang. Über jede Vermietungsanfrage entscheidet der Vorstand des Stadtjugendring Crailsheim e.V. im Einzelnen.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Mieter mit der Veranstaltung einen kommerziellen Zweck verfolgte, erhöhen sich die Kosten um 100%. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand vor, weitere geplante Vermietungen mit dem Mieter zu stornieren.

Allgemeinde Bedingungen zur Anmietung des Ratskellers (gelten für alle Mietkategorien):
  • Es dürfen nur die im Ratskeller vorhandenen Getränke ausgeschenkt werden
  • Die verbrauchten Getränke werden im Anschluss an die Veranstaltung zu vorab vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt
  • Für die Bereitstellung eines Verwalters, der die jeweilige Veranstaltung betreut, wird unabhängig vom Veranstalter, eine Verwalterpauschale von 25 € in Rechnung gestellt.
  • Der Verkauf von selbst mitgebrachten Getränken ist untersagt
  • Die Miete bezieht sich auf einen Betrieb von 20:00 Uhr – 23:59 Uhr. Eine Verlängerung der Zeiten muss mit dem Vorstand bei Abschluss des Mietvertrages geklärt werden. Eine Verkürzung der Sperrzeit ist durch den Mieter zu beantragen.
  • Bei jeder Vermietungsvariante kommt eine Verwalterpauschale von 25,00€ zur Miete hinzu. Diese gilt als Aufwandsentschädigung für das Teammitglied, welches die Veranstaltung betreut.

 

Folgende Mieten und Weitere Bedingungen gelten je nach Mietkategorie:
 
Mitgliedsvereine  
  • Den Mitgliedsvereinen des Stadtjugendrings Crailsheim e.V. steht der Ratskeller kostenfrei zur Verfügung.
  • Veranstaltung muss sich vorrangig an Jugendliche richten
  • Die Bewirtung kann selbst, oder vom Ratskeller-Team übernommen werden.
    Dies ist bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Stadtjugendring Crailsheim e.V. zu klären.
Crailsheimer Vereine / Kleinkunstinitiativen
  • Crailsheimer Vereinen und Kleikunst- bzw. Kulturinitiativen steht der Ratskeller für eine Grundmiete von 150 € (inkl. Steuer) zur Verfügung
  • Die Bewirtung kann selbst, oder vom Ratskeller-Team übernommen werden.
    Dies ist bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Stadtjugendring Crailsheim e.V. zu klären
Städtische Institutionen und Ressorts
  • Den Institutionen und Ressorts der Stadt Crailsheim steht der Ratskeller kostenfrei zur Verfügung.
  • Die Bewirtung erfolgt durch das Ratskeller-Team
Ehemalige Teammitglieder
  • Ehemalige Teammitglieder des Ratskellers und des Vorstandes des Stadtjugendrings haben die Möglichkeit auch nach dem Ausscheiden aus der ehrenamtlichen Arbeit den Ratskeller für 200 € (inkl. Steuer) zu mieten.
  • Dies soll die Wertschätzung für die Arbeit im Verein zeigen.
  • Eine derartige Vermietung ist aber nur in den Randzeiten des normalen Betriebes möglich. Die normale Jugendarbeit des Ratskellers darf dabei nicht blockiert werden und hat immer Vorrang vor diesen Veranstaltungen.
  • Die Bewirtung ist zwingend über das Ratskellerteam durchzuführen.
  • Das Kontingent an diesen Vermietungen ist begrenzt, somit lohnt sich eine frühzeitige Reservierung.